13. Juni 2021
Aktuelle Sportangebote - Teilnahmebedingungen
Der Ausschuss des Hauptvereins hat folgende Belegungspläne für die TB-Halle, die Beinsteiner Halle und den Sportplatz aufgestellt.
Den Zeitpunkt des Starts des jeweiligen Sportangebots legen die Übungsleiterinnen und Übungsleiter selbständig fest; bitte fragen Sie den Starttermin bei den Ihnen bekannten Übungsleiterinnen und Übungsleitern nach.
Bitte beachten Sie, dass aktuell die Einhaltung folgender Bedigungen Voraussetzung für eine Teilnahme an Vereinssportangeboten ist:
Höchstteilnehmerzahlen derzeit: TB-Halle 40, Beinsteiner Halle 75, 1/3 Beinsteiner Halle 25, 2/3 Beinsteiner Halle 50.
Für alle Sportangebote in geschlossenen Räumen muss die 3-G-Regel eingehalten werden, d.h. dem Übungsleiter ist vor Beginn der Sporteinheit ein Test-, Impf- oder Genesenennachweises vorzulegen.
- Geimpfte Personen sind alle asymptomatischen Personen im Sinne des § 2 Nr. 1 SchAusnahmV, die einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 SchAusnahmV vorweisen können, § 5 Abs. 2 CoronaVO. Die Impfung muss vollständig sein und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
- Genesene Personen sind alle asymptomatischen Personen im Sinne des § 2 Nr. 1 SchAusnahmV, die über einen Genesenenausweis im Sinne des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen, § 5 Abs. 3 CoronaVO. Die für den Nachweis der Genesung durchgeführte Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
- Getestete Personen sind alle Personen, die einen tagesaktuellen (max. 24 Stunden alten) Schnelltest vorlegen können. Das sind die Bürgertests der Testzentren; zusätzlich können folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: der Arbeitgeber, Anbieter von Dienstleistungen sowie Schulen für deren Schüler und Personal.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
- Schulbescheinigungen haben eine Gültigkeitsdauer von 60 Stunden.
- Asymptomatische Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden als getestete Personen angesehen und müssen keinen Testnachweis vorlegen. Es gilt das Stichtagsprinzip, d.h. das Alter des Kindes am Tag der Durchführung des Sportangebots ist maßgeblich.
Die AHA-L-Regeln müssen eingehalten werden - während des Sports besteht keine Maskenpflicht.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung besteht weiterhin.
Die Lage bleibt dynamisch; über Veränderungen informieren wir an dieser Stelle.
Ulrich Scheiner