25. Juni 2020
Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Mit folgenden Sportangeboten erweitern wir ab 15. Juni 2020 den Sportbetrieb in unseren Sportstätten (Beinsteiner Halle, TB-Halle und Sportplatz) unter Auflagen:
Auf Grund der Beschränkungen durch Corona-Verordnung des Landes und der Auslegung dieser Verordnung durch die Stadt Waiblingen gelten folgende Bedingungen:
1. Wer sich krank fühlt, gehört ins Bett und bleibt weg!
2. Die Umkleidebereiche und Duschräume sind weiterhin geschlossen. Alle Teilnehmer müssen in Sportkleidung kommen und gehen.
3. Die Mindestabstände sind beim Zu- und Abgang und während des gesamten Sportangebots einzuhalten.
4. Übungen mit Körperkontakt sind nicht zulässig; hochintensive Ausdauerbelastungen in den Turnhallen ebenfalls nicht.
5. Die benutzten Sportgeräte müssen gereinigt werden. Reinigungsmittel befinden sich auf der Bank vor der Toilette in der TB-Halle.
6. Beim Betreten und Verlassen der Turnhallen müssen alle Personen, die älter als 6 Jahre sind, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
7. Begleitpersonen (z.B. Eltern oder Großeltern) haben keinen Zutritt zu den Sportstätten. Ihre Tätigkeit beschränkt sich leider ausschließlich auf das Bringen und Holen der Kinder.
8. Die Teilnahme an jedem Sportangebot muss unter vollständiger Angabe folgender Daten über Teilnehmerkarten mit folgenden Daten der Teilnehmer dokumentiert werden: Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Telefonnummer E-Mail-Adresse.
9. Der Zugang zu den Turnhallen erfolgt im Einbahnstraßensystem:
a) TB-Halle: Zugang ausschließlich über die Türe der Geschäftsstelle – Ausgang ausschließlich über die Türe zur Beinsteiner Halle.
b) Beinsteiner Halle: Zugang ausschließlich über die Türe Stiefelgang West, durch die Umkleide 4 (Raum 0.12), vorbei am Regieraum und rein in den Sportbereich – Ausgang ausschließlich über die Türe bei der Lehrer-/Schiedsrichterkabine, durch die Umkleide 4 (Raum 0.07) und durch die Türe Stiefelgang Ost.
10. Beschränkung der Teilnehmerzahl (Personenanzahl immer inklusive Übungsleiter) wie folgt:
a) TB-Halle: Angebote mit Raumbewegung 10 Personen, stationäre Angebote 20 Personen.
b) Beinsteiner Halle: Angebote mit Raumbewegung ganze Halle 10 Personen, bei Nutzung des Trennvorhangs 2/3 10 Personen, 1/3 6 Personen – stationäre Angebote ganze Halle 37 Personen, bei Nutzung des Trennvorhangs 2/3 25 Personen, 1/3 12 Personen.
c) Sportplatz: 6 Felder á 1.000 m² sind eingestreut; pro Feld 10 Personen.
Ulrich Scheiner